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Erben im Konkubinat: Was Ihr Partner bekommt – und wie Sie ihn absichern

Ohne Trauschein hat Ihr Partner kein gesetzliches Erbrecht. Welche Lücken das öffnet und mit welchen Schritten Sie sie schliessen.

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Viele Paare leben seit Jahren zusammen, teilen Wohnung, Rechnungen und oft auch Kinder – und gehen davon aus, im Ernstfall füreinander abgesichert zu sein. Rechtlich gelten Konkubinatspartner jedoch als zwei Einzelpersonen. Das hat im Todesfall weitreichende Folgen.

Kein gesetzliches Erbrecht

Stirbt eine Person im Konkubinat ohne Testament, erbt der Partner nichts. Das Vermögen geht an die gesetzlichen Erben: zuerst an die Kinder, gibt es keine, an die Eltern und deren Nachkommen, also zum Beispiel an Geschwister.

Was ein Testament bewirken kann

Mit einem Testament oder einem Erbvertrag können Sie Ihren Partner begünstigen, im Rahmen der frei verfügbaren Quote. Seit dem neuen Erbrecht ist diese deutlich grösser:

  • Ohne Kinder: Eltern haben keinen Pflichtteil mehr. Sie können Ihrem Partner also Ihren gesamten Nachlass hinterlassen.
  • Mit Kindern: Die Kinder haben Anspruch auf die Hälfte des Nachlasses. Die andere Hälfte können Sie Ihrem Partner zuwenden.

Ein Testament ist nur gültig, wenn es vollständig von Hand geschrieben, datiert und unterschrieben oder öffentlich beurkundet ist.

Pensionskasse und Säule 3a: Begünstigung aktiv regeln

Gelder aus Pensionskasse und Säule 3a folgen eigenen Regeln – nicht Ihrem Testament. Konkubinatspartner können begünstigt werden, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind, typischerweise ein ununterbrochenes Zusammenleben in den letzten fünf Jahren oder gemeinsame Kinder. Bei vielen Pensionskassen muss der Partner zu Lebzeiten schriftlich gemeldet werden. Ob und welche Leistungen es gibt, steht im Reglement Ihrer Kasse.

Keine AHV-Rente für den Partner

Konkubinatspartner haben keinen Anspruch auf eine Hinterlassenenrente der AHV. Fällt ein Einkommen weg, muss der andere Partner Wohnung und Alltag allein tragen. Eine Todesfall-Risikoversicherung mit dem Partner als begünstigter Person kann diese Lücke gezielt schliessen.

Erbschaftssteuern beachten

Erbschaftssteuern sind kantonal geregelt. Während Ehepartner steuerfrei erben, können für Konkubinatspartner je nach Kanton erhebliche Steuern anfallen. Manche Kantone gewähren nach mehrjährigem Zusammenleben Erleichterungen.

Die wichtigsten Schritte

  • Testament oder Erbvertrag erstellen
  • Begünstigung bei Pensionskasse und Säule 3a prüfen und den Partner melden
  • Konkubinatsvertrag für Eigentum, Wohnung und Ausgleich abschliessen
  • Todesfallabsicherung passend zu Wohnkosten und Lebensstandard wählen
  • Vorsorgeauftrag und Bankvollmacht über den Tod hinaus erstellen

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